Der Finanz- und Versicherungsratgeber

Die betriebliche Absicherung für Freiberufler

Egal ob man Arzt, Steuerberater, Ingenieur, Anwalt oder Versicherungsmakler ist, als Freiberufler ist man im Grunde geradezu täglich beruflichen Risiken ausgesetzt.

Dritten Personen bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit Schaden zuzufügen, ist nicht realitätsfremd, sondern in der Praxis leider immer wieder an der Tagesordnung.

Dabei kann sich der Schaden auf Personen, fremdes Eigentum oder auch auf fremdes Vermögen beziehen und hohe Schadensersatzforderungen zur Folge haben, die der Freiberufler als Schadensverursacher zu tragen hat. Er muss haften und dass auch, wenn ein Mitarbeiter Haftungsschäden bei Kunden, Lieferanten etc. verursacht.

Wie man sich gegen diese Risiken absichern kann

Um sich gegen dieses Risiko und weitere berufliche Gefahren finanziell abzusichern, stehen verschiedenste Versicherungsverträge zur Verfügung. Welche Policen für den einzelnen Freiberufler in Frage kommen, welche sinnvoll und welche eher unattraktiv sind, hängt von den individuellen Berufsbedingungen und Wünschen ab. Zur betrieblichen Absicherung für Freiberufler zählen unter anderem die Berufshaftpflicht, die Vermögensschadenhaftpflicht, die Inhaltsversicherung, die Elektronikversicherung oder auch die Praxisausfallversicherung.

Über die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung sollte man sich vor einem Abschluß aber gut informieren, denn es gibt große Preis- und Leistungsunterschiede bei den Anbietern.

Je nach spezifischem Bedarf können über die verschiedenen Versicherungspolicen für Freiberufler unterschiedliche Gefahren im Rahmen der beruflichen Tätigkeit finanziell gedeckt werden. Die Berufshaftpflichtversicherung gibt es in diversen Ausführungen, zum Beispiel für Ärzte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Architekten, Immobilienmakler, Steuerberater und Juristen.

Mit der Berufshaftpflichtversicherung werden je nach Ausgestaltung Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden oder reine Vermögensschäden versichert. Die Absicherung von Haftungsansprüchen aus reinen Vermögensschäden über eine passende Berufshaftpflicht- oder Vermögensschadenhaftpflichtpolice ist für einige Berufszweige gesetzlich vorgeschrieben auch der Höhe nach, beispielsweise für Steuerberater und Rechtsanwälte.

Weitere betriebliche Absicherungsmöglichkeiten

Einrichtung und Warenbestand des Freiberuflers können über eine Inhaltsversicherung geschützt werden. Diese Inhaltsversicherung kann manchmal auch in einer Betriebshaftpflichtversicherung integriert worden sein. Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung kann man die wichtigsten Risiken absichern.

Zu den versicherbaren Gefahren gehören bei der Betriebshaftpflichtversicherung auch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, diverse Elementarschäden und Einbruchdiebstahl, einschließlich Raub und Vandalismus.

Wer bei seiner freiberuflichen Tätigkeit elektrische oder elektronische Anlagen einsetzt, kann diese über eine Elektronikversicherung gegen Schäden durch Überschwemmung, Sturm, Blitz, Brand, Schmoren, Überspannung, Kurzschluss, Konstruktionsfehler, Materialfehler, Bedienungsfehler, Ungeschick, Vandalismus, Diebstahl, Sabotage usw. absichern. So können über die Elektronikversicherung zum Beispiel wichtige Medizintechnik, Druck- und Tontechnik versichert werden.

Interessant für Freiberufler ist möglicherweise außerdem die Praxisausfallversicherung. Über diesen Vertrag sind Fixkosten wie Mieten, Löhne, Versicherungsbeiträge oder Steuern bei krankheitsbedingtem oder unfallbedingtem Ausfall des Freiberuflers oder bei Schließung wegen Quarantäne versichert. Es besteht teilweise die Option, den Gewinn abzusichern.

Auch die Vertreterkostenversicherung mit dem Einschluss der Kosten für einen möglichen Stellvertreter kann in diesem Segment eine interessante Lösung sein. Wenn man mehr Informationen über die verschiedenen betriebshaftpflichtversicherungen benötigt, dann kann man hier den Link anklicken und sich auf dieser Webseite weiter informieren.

Das Risiko ist bei jedem unterschiedlich

In Abhängigkeit von der Art der freiberuflichen Tätigkeit und dem Umfang sind eventuell weitere Policen zweckdienlich, wie beispielshalber eine Maschinenversicherung, eine Rechtsschutz, eine Betriebsgebäudeversicherung, eine Kfz-Haftpflicht sowie Kaskoversicherung für den Firmen Pkw oder eine Forderungsausfallversicherung.

Selbstredend besitzt ein Arzt ein anderes freiberufliches Risiko als beispielsweise ein Architekt, ein Wirtschaftsprüfer, ein Informatiker oder ein Dolmetscher. Art und Umfang der Tätigkeit sowie die Wünsche des Freiberuflers definieren den erforderlichen bzw. sinnvollen Versicherungsschutz. Eine Fachberatung, bei der berufsspezifische Versicherungslösungen erörtert werden, ist angebracht.

Fazit: Bei der betrieblichen Absicherung für Freiberufler stehen etliche Szenarien und berufliche Risiken im Zentrum. Schäden durch die freiberufliche Arbeit an Dritten sowie Schäden am Firmeneigentum bzw. -vermögen aber auch die Absicherung von Ausfällen können Bestandteil des Versicherungsvertrages sein.